Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE  GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Preise

1.1.      Preise in Katalogen und Prospekten: Die in Katalogen und Prospekten aufgeführten Preise verstehen sich, sofern nicht anders gekennzeichnet, exklusive Mehrwertsteuer und in Schweizerfranken. Die Preise sind freibleibend.

1.2.      Offertpreise: Die in Offerten aufgeführten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen. Die Offerten haben 2 Monate Gültigkeit. Die Preise dieser Offerten sind auf der Basis des Gesamtauftrages kalkuliert. Bei einem Teilauftrag behalten wir uns eine Neukalkulation und allfällige Preisanpassungen vor.

1.2.1    Erstellung von Offerten: Die planBAD gmbh ist ein Planungsbüro und Lieferant im Bereich Sanitären Anlagen. Die Erstellung von Offerten komplexer Projekte erfordert einen hohen Arbeitsaufwand und bedarf genügender Zeit und werden verrechnet.

1.2.3    Beratungsaufwand: Besteht der Auftrag lediglich aus einer intensiven Beratung respektive Betreuung, verrechnen wir den aktuell gültigen Stundenansatz von Fr. 160.–

1.2.4    Planungsarbeiten: Sollte es sich als notwendig erweisen, aufgrund der ausgesuchten Produkte die Pläne des Architekten zu ändern, so wird dieser Aufwand in Rechnung gestellt. Wird auf Wunsch des Kunden oder Architekten eine Visualisierung zur Verdeutlichung und Veranschaulichung der Situation gewünscht, z.B. mit einem Visualisierungsprogramm, werden diese Kosten nach Aufwand verrechnet.

1.2.5.   Unterlagen: Abgegebene oder zugestellte Unterlagen wie Offerten, Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, etc. sind Eigentum der planBAD gmbh und dürfen nicht an Dritte zwecks Einholung von Gegenangeboten weitergegeben werden.

1.3.      Preise in Auftragsbestätigungen: Die in Auftragsbestätigungen aufgeführten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen. Die Preise haben eine Gültigkeit von zwei Monaten. Änderungen der Weltmarktpreise, z.B. aussergewöhnliche Preisaufschläge im Rohstoffbereich, können sowohl in Offerten wie Aufträgen jederzeit zu entsprechenden Anpassungen führen.

1.4.      Montage: Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, ist die Montage der hierin enthaltenen Artikel bei der Lieferung im Preis nicht inbegriffen.

 

  1. Materialbezug und Lieferung

2.1.      Lieferungen: Die Lieferung erfolgt ab Werk Muri respektive Kehrsatz bis zur Baustelle respektive bis Bordsteinkante. Voraussetzung ist ein gut zugängiger Ort. Eventuelle Hilfsmittel für den Weitertransport der Ware zum Einbauort, wie zum Beispiel Seilbahn, Kranzug, etc. muss bauseits erfolgen. Versandkosten von Muri zur Baustelle sowie Kosten für den Bezug des Materials aus dem In- und Ausland werden an den Kunden weiter belastet. Die LSV-Abgabe ist in den Bezugskosten enthalten. Der Transport ins Ausland ist vom Kunden direkt zu organisieren. Die Kosten hierfür werden direkt vom Kunden übernommen.

2.2. Liefertermine: Die planBAD gmbh ist bemüht, die Liefertermine einzuhalten, die Terminangabe ist jedoch unverbindlich, so dass Schadensersatzansprüche oder Ansprüche von Konventionalstrafen wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen ausgeschlossen werden. Sollten aufgrund von Epidemien und Pandemien, behördlichen Anordnungen, Betriebsschliessungen, Quarantänebestimmungen, höherer Gewalt, etc. vom Kunden angegebenen bzw. geforderte Liefertermine vom Hersteller der Produkte und somit auch von planBAD gmbh nicht eingehalten werden können, so sind weder der Hersteller noch planBAD gmbh hierfür haftbar zu machen, da dies ausserhalb deren Verantwortung liegt.

 

  1. Kontrolle der Ware: Der Käufer muss die Ware unmittelbar nach Zustellung überprüfen und Transportschäden dem Überbringer und Lieferanten innerhalb von drei Tagen mitteilen. Anderweitige Beanstandungen sind dem Lieferanten innerhalb 10 Tagen nach Zustellung der Ware zu melden.

 

  1. Garantie: Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Arbeitsfehler, die nicht etwa auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, müssen sofort nach deren Feststellung, spätestens aber innerhalb 12 Monaten vom Versandtag an gerechnet, gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Garantiefrist wird jede weitere Haftung abgelehnt. Für begründet erklärte Beanstandungen kann nur Ersatz der Ware durch uns oder einer von uns beauftragten Firma bzw. ein Preisnachlass der bemängelten Ware gewährt werden. Der Austausch von bemängelten Waren setzt jedoch nicht die fristgerechte Zahlung dieser Artikel ausser Kraft. Darüber hinaus wird jede Haftung wie Anspruch auf Lohnkosten, Bezugs- und Lieferkosten, Schadenersatz, entgangener Gewinn, Verzugszinsen, Konventionalstrafen, Materialschaden und Austauschkosten durch planBAD gmbh oder Drittfirmen der bemängelten Ware jeder Art abgelehnt. Weichen die Garantiefristen unserer Lieferanten bzw. der Hersteller der Waren von unseren Garantiefristen ab, so gelten die Garantiefristen unserer Lieferanten respektive der Hersteller. Grundsätzlich aber diejenigen des schweizerischen OR. Wegen der Eigenart des Fabrikationsprozesses bei sanitären Apparaten kann für genaue Einhaltung der Masse und Gewichte keine Garantie übernommen werden. Alle in Offerten, Katalogen, Listen und Mass-Skizzen angegebenen Abmessungen und Gewichte verstehen sich daher als ungefähr und sind für den Lieferanten unverbindlich. Ebenso lassen sich sanitäre Apparate fabrikationstechnisch nicht in absoluter Fehlerlosigkeit herstellen. Kleine Mängel, die die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, können deshalb nicht zum Gegenstand einer Beanstandung gemacht werden. Hier sind u.a. unbedeutende Farbabweichungen, Schlierenbildung, Poren, Einschlüsse, etc. insbesondere bei Natursteinen und Materialien in Holz, Keramik, Beton. Für Material, dass von uns in einwandfreiem Zustand geliefert und beim Einbau/Installation durch eine Drittperson beschädigt wird, übernehmen wir keine Haftung. Ebenfalls übernehmen wir keine Garantie für Schäden durch unsachgemässe Handhabung oder Reinigung des Materials.

 

  1. Retournierungen / Kommissionsware: Auf den Gutschriften für Warenrücknahmen wird ein Abzug entsprechend den entstandenen Umtrieben vorgenommen, mindestens aber Fr. 100. -. Die Rücknahme von Apparaten setzt das Einverständnis des Lieferanten voraus. Nach mehr als 12 Monaten seit Auslieferung ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Das gleiche gilt für beschädigte oder gebrauchte Artikel. Ein Umtausch respektive Retournierung von Spezialartikeln welche auf Maß angefertigt wurde sowie Kommissionsware, speziell für den Kunden bestellt, wird ausgeschlossen. Produkte, die wir aus dem Ausland beschaffen mussten, sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

 

  1. Zahlungsbedingungen: 2/3 der Auftragssumme sofort bei Auftragserteilung / 10 Tage netto. Restzahlung nach Lieferung / 10 Tage netto. Bei Spezialartikeln können andere Zahlungsmodalitäten zum Zuge kommen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Für nicht vertragsgemäß geleistete Zahlungen wird, kann ein Verzugszins auf die fällige Summe berechnet werden. Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen.
  2. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum des Lieferanten sprich planBAD gmbh und kann bei Nichtbezahlung beim Kunden jederzeit abgeholt werden.

 

  1. Rücktrittsrecht: Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Veränderung in den Besitzverhältnissen, Sterbefall sowie die Einleitung von bedeutenderen Betreibungen, die Führung von größeren Prozessen usw. berechtigen den Lieferanten zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben des Lieferanten werden sofort zur Zahlung fällig. Ebenfalls übernimmt planBAD gmbh keine Liefergarantie von Produkten von Herstellern, die die Produktion von Waren aufgrund unvorhersehbarer Gründe einstellen müssen. Wurde bereits UP-Material geliefert, verrechnet und eingebaut, AP-Material kann jedoch wegen Betriebsstilllegung nicht geliefert werden, so besteht für den Kunden kein Recht auf kostenlosen Ersatz des gelieferten / eingebauten Materials bzw. Rückerstattung des verrechneten / gezahlten Betrages hierfür. Dieser Passus gilt für alle Waren, die aus mehreren Komponenten und evtl. zeitlich versetzten Lieferungen bestehen.

 

  1. Erfüllungs- und Gerichtsstand: Erfüllungs- und Gerichtsstand für den Käufer und den Lieferanten ist Muri bei Bern

 

  1. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen: Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund vorstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen, die durch Auftragserteilung ausdrücklich als anerkannt gelten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung der planBAD gmbh.

 

  1. Allgemeines: Sicherung der Baustelle gem. Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten, Nr. 832.311.141

 

Muri bei Bern, Februar 2023